Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?
Von RA und Notar Krau
Für eine fristlose Kündigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung fortzusetzen.
Dieser wichtige Grund muss durch objektiv vorliegende Tatsachen bestimmt werden, die an sich geeignet sind, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar zu machen
Die Kündigung muss ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen, da die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu einer vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann
Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt
Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen
Es muss eine Interessenabwägung stattfinden, bei der die Interessen beider Vertragsteile berücksichtigt werden
Die Kündigung muss verhältnismäßig sein, das heißt, es darf keine mildere Möglichkeit wie eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung gegeben sein, die ausreichend wäre
Bei einer fristlosen Änderungskündigung müssen zusätzlich die neuen Arbeitsbedingungen dem Gekündigten zumutbar sein und die Änderungen für den Kündigenden unabweisbar notwendig sein
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Voraussetzungen sind und die konkrete Beurteilung der Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung immer vom Einzelfall abhängt.