BGH II ZB 8/10 – Vereinsregister – Löschungsverfahren

September 27, 2022

BGH II ZB 8/10 – Vereinsregister – Löschungsverfahren – Beschwerde – § 24 Abs. 2 FamFG – Satzungsänderung – Beschluss vom 24.04.2012

Zusammenfassung

Kernaussage:

Auch ein nicht antragsbefugtes Vereinsmitglied kann die Einleitung eines Löschungsverfahrens im Vereinsregister anregen.

Lehnt das Registergericht die Löschung ab, ist gegen diese Entscheidung die Beschwerde statthaft.

Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung ist jedoch, dass der Beschwerdeführer eine Beeinträchtigung eigener Rechte schlüssig darlegt.

Hintergrund des Falles:

Ein Mitglied eines großen Vereins (D.I.) beantragte die Löschung einer Satzungsänderung aus dem Vereinsregister.

Er argumentierte, dass die Vorstandsversammlung, die die Änderung beschlossen hatte, nicht zuständig sei.

Das Registergericht leitete zwar ein Löschungsverfahren ein, wies den Antrag aber letztlich ab.

Gegen diese Entscheidung legte das Mitglied Beschwerde ein.

BGH II ZB 8/10 – Vereinsregister – Löschungsverfahren

Entscheidungen der Vorinstanzen:

  • Das Amtsgericht wies den Antrag auf Löschung ab, da die Satzungsänderung auf einem wirksamen Beschluss beruhte.
  • Das Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf) verwarf die Beschwerde als unzulässig, da das Mitglied nicht beschwerdeberechtigt sei.

Entscheidung des BGH:

  • Statthaftigkeit der Beschwerde: Der BGH stellte klar, dass die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Registergerichts statthaft ist. Es handelt sich um eine Endentscheidung in einem Amtslöschungsverfahren, gegen die grundsätzlich die Beschwerde zulässig ist. § 24 Abs. 2 FamFG steht dem nicht entgegen.
  • Beschwerdeberechtigung: Allerdings ist der Beschwerdeführer nicht beschwerdeberechtigt. Er konnte keine Beeinträchtigung eigener Rechte durch die Satzungsänderung schlüssig darlegen. Die Satzung sah ausdrücklich die Zuständigkeit der Vorstandsversammlung für Satzungsänderungen vor.
  • Registergerichtliche Ermittlungspflicht: Das Registergericht war nicht verpflichtet, von sich aus weitere Ermittlungen zur Wirksamkeit der Satzungsänderung anzustellen. Es muss nicht komplexe Rechtsverhältnisse aufklären, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit vorliegen.

Fazit:

Die Rechtsbeschwerde des Mitglieds blieb ohne Erfolg.

Die Beschwerde wurde zu Recht als unzulässig verworfen, da das Mitglied keine Beeinträchtigung eigener Rechte darlegen konnte.

Das Urteil verdeutlicht, dass auch nicht antragsbefugte Mitglieder ein Löschungsverfahren anregen können.

Die Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung ist jedoch nur zulässig, wenn eine Rechtsbeeinträchtigung schlüssig vorgetragen wird.

Das Registergericht ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte Ermittlungen zur Wirksamkeit von Eintragungen anzustellen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

big business, money, london

OLG München 34 Wx 424/15

Dezember 8, 2024
OLG München 34 Wx 424/15Beschluss vom 12.05.2016RA und Notar KrauDas Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Beschluss vom 12.05…
sign, notice, notary

OLG Naumburg 12 Wx 55/23

Dezember 7, 2024
OLG Naumburg 12 Wx 55/23Beschluss vom 22.12.2023RA und Notar KrauSachverhalt:Ein Sohn (Beteiligter zu 2) übernahm von seinen Elte…
seal, sealing wax, certificate

OLG Naumburg 12 Wx 39/24

Dezember 7, 2024
OLG Naumburg 12 Wx 39/24Beschluss vom 05.09.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Die Beteiligte zu 1. ist Erbbauberechtigte eines Gru…