Brandenburgisches OLG 3 W 84/22 – Anordnung einer Nachlasspflegschaft

Mai 8, 2023

Brandenburgisches OLG 3 W 84/22 – Anordnung einer Nachlasspflegschaft

RA und Notar Krau

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) entschied am 22. Dezember 2022 (Az. 3 W 84/22) über die Beschwerde einer Nachlassgläubigerin, die die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zur Durchsetzung offener Darlehensforderungen beantragte.

Zuvor hatte das Amtsgericht (AG) Bad Liebenwerda am 13. Mai 2022 den Antrag abgelehnt, da die Erben des Erblassers nicht als unbekannt galten, sondern lediglich untätig geblieben waren.

Die Klägerin argumentierte, dass aufgrund zahlreicher Erbausschläge und der Komplexität der Erbfolge eine unsichere Erbrechtslage bestehe.

Sie hielten es für unzumutbar, alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung der Erbenstellung selbst zu beschaffen.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies die Beschwerde als unbegründet zurück.

Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft gemäß § 1961 BGB setzt voraus, dass eine unsichere Erbrechtslage besteht.

Diese wäre gegeben, wenn die Erben unbekannt sind oder wenn nicht geklärt ist, ob ein Erbe die Erbschaft angenommen hat.

In diesem Fall war jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit klar, wer die Erben des Nachlasses sind, auch wenn nicht alle Unterlagen sofort Vorlagen

oder die Erbschaftsausschläge teilweise noch formell geklärt werden mussten.

Brandenburgisches OLG 3 W 84/22 – Anordnung einer Nachlasspflegschaft

Konkret wurde festgestellt, dass einige der Kinder des Erblassers die Erbschaft ausgeschlagen hatten, während andere, darunter der Sohn TT, die Ausschlagungsfrist ungenutzt verstreichen ließen und somit als Erben galten.

Auch der Enkel LH ​​wurde als Erbe betrachtet, da die Ausschlagungserklärung seiner Mutter nicht rechtzeitig wirksam gemacht wurde.

Zudem wurde die nachverstorbene Ehefrau des Erblassers als Miterbin identifiziert, deren Erben bekannt waren.

Das OLG argumentierte, dass es der Antragstellerin zuzumuten sei, die notwendigen Personenstandsurkunden von den zuständigen Standesämtern zu beschaffen.

Eine unsichere Erbrechtslage, die die Anordnung einer Nachlasspflegschaft rechtfertigen würde, lag nicht vor, da die Erben bereits identifiziert und die Ausschläge größtenteils geklärt waren.

Auch der Umstand, dass die Erben möglicherweise noch untätig waren, änderte sich nichts an der Rechtslage.

Die Kostenentscheidung erging zugunsten der Antragstellerin, da es als unbillig erschien, ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Der Antrag blieb nur deshalb erfolglos, weil erst in der Beschwerdeinstanz endgültig geklärt wurde, dass die Ausschlagungserklärungen wirksam waren und keine Unsicherheiten mehr bezüglich der Erbenstellung bestanden.

Zusammenfassend verneinte das OLG eine unsichere Erbrechtslage und damit die Notwendigkeit einer Nachlasspflegschaft zur Durchsetzung der Forderungen der Gläubigerin.

Die bereits bekannten Erben wurden als ausreichend erkannt, sodass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht erforderlich war.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Zusammensetzung des Nachlasses

Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Zusammensetzung des Nachlasses

März 15, 2025
Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Zusammensetzung des NachlassesOLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2023,&…
Kein Anwesenheits- und Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses

Kein Anwesenheits- und Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses

März 15, 2025
Kein Anwesenheits- und Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Erstellung des notariellen NachlassverzeichnissesRA und Notar KrauO…
Keine Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erben

Keine Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erben

März 15, 2025
Keine Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des ErbenRA und Nota…