Die
Löschungsbewilligung – Ein wichtiger Schritt nach der Tilgung des
Darlehens zur Bereinigung des Grundbuches für Ihre ImmobilieVon RA und
Notar KrauDie
Löschungsbewilligung ist ein entscheidendes Dokument für
Immobilienbesitzer, die ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt haben und die
damit verbundene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen möchten. Dieser Artikel
beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Löschungsbewilligung, inklusive
ihrer Bedeutung, dem Ablauf der Löschung und den damit verbundenen Kosten.Wann wird die Löschungsbewilligung benötigt?Die Löschungsbewilligung kommt nach der vollständigen Rückzahlung eines
Immobilienkredits zum Einsatz. Sie dient als Nachweis dafür, dass der
Kreditgeber keine Ansprüche mehr an der Immobilie hat und die Grundschuld
gelöscht werden kann. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie die Immobilie
verkaufen möchten, da Käufer in der Regel unbelastete Objekte bevorzugen.Wie erhalten Sie die Löschungsbewilligung?Die Löschungsbewilligung wird in der Regel von der Bank, die das Darlehen
gewährt hat, ausgestellt. Nach vollständiger Tilgung des Kredits sollten Sie
die Bank automatisch erhalten. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie die
Löschungsbewilligung bei der Bank beantragen. Bei privaten Darlehensgebern muss
die Unterschrift auf der Löschungsbewilligung notariell beglaubigt werden.Ablauf der LöschungsbewilligungLöschungsbewilligung von der Bank erhalten: Nach vollständiger Tilgung des
Darlehens erhalten Sie die Löschungsbewilligung von der Bank.
Antrag auf Löschung der Grundschuld stellen: Stellen Sie einen schriftlichen
Antrag auf Löschung der Grundschuld beim Notar.
Notarielle Beurkundung: Der Notar beurkundet den Antrag und beglaubigt die
Löschungsbewilligung.
Einreichung beim Grundbuchamt: Der Notar sendet den Antrag und die
Löschungsbewilligung an das Grundbuchamt.
Löschung der Grundschuld: Das Grundbuch wird aktualisiert und die Grundschuld
gelöscht.
Kosten der LöschungsbewilligungDie Kosten für die Löschungsbewilligung setzen sich aus zwei Teilen
zusammen:Notarkosten: ca. 0,2 % der Grundschuldsumme
Gebühren des Grundbuchamts: ca. 0,2 % der Grundschuldsumme
Alternative zur Löschung der Grundschuld:Anstatt die Grundschuld zu löschen, können Sie sie auch an eine andere Bank
abtreten, wenn Sie ein neues Darlehen aufnehmen möchten. Dies kann unter
Umständen günstiger sein als die Löschung und Neueintragung der Grundschuld.
Die Löschungsbewilligung – Ein wichtiger Schritt nach der Tilgung des Darlehens zur Bereinigung des Grundbuches für Ihre Immobilie
Fazit
Die Löschungsbewilligung ist ein wichtiger Schritt nach der Tilgung Ihres
Immobiliendarlehens. Sie ermöglicht die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch und
erleichtert so den Verkauf Ihrer Immobilie. Die Kosten für die
Löschungsbewilligung sind relativ gering