OLG Köln I-2 Wx 2/23, Beschluss vom 17. Januar 2023 – Voraussetzungen für einen eingeschränkten Vollzug einer Eintragungsbewilligung
Grundsätzlich muss sich die Eintragungsbewilligung inhaltlich mit dem Eintragungsantrag decken; sie darf weder über ihn hinausgehen noch hinter ihm zurückbleiben.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Auslegung der Bewilligung ergibt, dass der Antrag im Umfang hinter ihr zurückbleiben darf. Insoweit kommt auch eine stillschweigende Gestattung in der Bewilligung in Betracht.