Europäisches Nachlasszeugnis – Grundbuchamt – KG Berlin 1 W 2/23
– Beschluss vom 03.07.2023 Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt mit beglaubigter Abschrift Europäischen Nachlasszeugnisses
Das Gericht entschied, dass zur Erbfolge im Grundbuchamt ein beglaubigtes Europäisches Nachlasszeugnis ausreicht.
Es gibt keine Notwendigkeit für eine zusätzliche “urkundliche Verbindung” der Zeugnisblätter.
Die Zwischenverfügung wurde aufgehoben.
Die Zwischenverfügung wurde aufgehoben, und der Erbfolgenachweis mit den beglaubigten Abschriften der Europäischen Nachlasszeugnisse wurde akzeptiert.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein Dokument, das die Erbfolge in einem EU-Mitgliedstaat nachweist.
Es kann in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden und ist insbesondere dann von Vorteil, wenn sich der Nachlass in mehreren Ländern befindet.
Verwendung des ENZ beim Grundbuchamt:
Wenn ein Erbe im Grundbuch als neuer Eigentümer einer Immobilie eingetragen werden möchte, benötigt er einen Nachweis über sein Erbrecht.
Das ENZ kann diesen Nachweis erbringen.
Vorteile des ENZ:
Voraussetzungen für die Verwendung des ENZ:
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein nützliches Dokument für Erben, die sich mit einem Nachlass in mehreren EU-Mitgliedstaaten befassen müssen.
Es kann die Abwicklung des Nachlasses vereinfachen und beschleunigen.
Wenn Sie ein ENZ benötigen, sollten Sie sich an eine zuständige Behörde in Ihrem Land wenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.