LG Karlsruhe 1 T 10/10 – Erbrecht nichtehelicher Kinder

September 23, 2022

LG Karlsruhe 1 T 10/10 – Erbrecht nichtehelicher Kinder

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, sind vom gesetzlichen Erbrecht nach ihrem Vater auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 28. Mai 2009 ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn andernfalls nahe stehende Erbprätendenten, wie die Ehefrau und eine Erbin zweiter Ordnung, in ihrem Erbrecht beschränkt oder vollständig verdrängt würden.

Hintergrund:

  • Die Antragstellerin, ein nichteheliches Kind des Erblassers, geboren vor dem 1. Juli 1949, beantragte einen Erbschein.
  • Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, da nichteheliche Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, nach deutschem Recht nicht erbberechtigt sind (Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG).
  • Die Antragstellerin legte Beschwerde ein und berief sich auf ein Urteil des EGMR, das diese Regelung als diskriminierend ansieht.

Entscheidungsgründe:

LG Karlsruhe 1 T 10/10 – Erbrecht nichtehelicher Kinder

  • Anwendbarkeit des alten Rechts: Für den vorliegenden Erbfall (vor dem 28. Mai 2009) gilt das alte Recht, das nichteheliche Kinder vom Erbrecht ausschließt.
  • Vertrauensschutz: Eine rückwirkende Änderung der Rechtslage würde das Vertrauen des Erblassers und seiner Familie in die geltende Rechtslage beeinträchtigen.
  • Schutz naher Angehöriger: Im konkreten Fall würde die Nichtanwendung der Ausschlussvorschrift die Erbrechte der Ehefrau und einer Erbin zweiter Ordnung beeinträchtigen.
  • Keine rückwirkende Geltung des EGMR-Urteils: Das Urteil des EGMR führt nicht zu einer rückwirkenden Änderung der deutschen Rechtslage für Erbfälle vor dem 28. Mai 2009.
  • Mögliche Gesetzesänderung: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern und eine finanzielle Entschädigung für benachteiligte nichteheliche Kinder einzuführen.

Fazit:

Das Kammergericht Berlin wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück und bestätigte den Ausschluss ihres Erbrechts.

Es betonte den Vertrauensschutz des Erblassers und seiner Familie in die geltende Rechtslage und verwies auf die Möglichkeit einer Gesetzesänderung durch den Gesetzgeber.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenz

Januar 12, 2025
Anspruch Erbe gegen Bank NachlassinsolvenzverfahrenBVerfG 1 BvR 1031/20Beschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:…