LG Memmingen 22 O 257/19- Schadensersatz aufgrund verspäteter Befolgung einer Zahlungsanweisung

September 18, 2022

LG Memmingen 22 O 257/19 – Schadensersatz aufgrund verspäteter Befolgung einer Zahlungsanweisung, Endurteil vom 28.10.2019 –

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Tenor:

  • Die Beklagte (Bank) muss der Klägerin 5.971,03 € plus Zinsen zahlen.
  • Die restlichen Forderungen der Klägerin werden abgewiesen.
  • Die Beklagte trägt die Prozesskosten.
  • Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand und Begründung:

Streitgegenstand: Schadensersatzforderung der Klägerin aufgrund verspäteter Ausführung einer Zahlungsanweisung durch die Beklagte.

Hintergrund:

  • Die Klägerin ist Alleinerbin eines Erblassers, der ein Girokonto bei der Beklagten hatte.
  • Der Erblasser hatte der Klägerin Kontovollmacht und eine Vorsorgevollmacht erteilt.
  • Die Beklagte transferierte 320.000 € vom Girokonto auf ein Unterkonto „Aktivsparen“.
  • Die Klägerin forderte die Rücküberweisung des Geldes, was die Beklagte von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machte.
  • Die Klägerin beauftragte einen Anwalt, der die Auszahlung erneut erfolglos forderte.
  • Die Klägerin machte Schadensersatz geltend für Erbscheinskosten, Fahrtkosten, Zwischenfinanzierung der Erbschaftssteuer, Kontoführungsgebühren und Anwaltskosten.

LG Memmingen 22 O 257/19- Schadensersatz aufgrund verspäteter Befolgung einer Zahlungsanweisung

Entscheidung des Gerichts:

  • Die Klage ist teilweise begründet.
  • Die Beklagte hätte der Zahlungsanweisung aufgrund der Kontovollmacht und der Vorsorgevollmacht nachkommen müssen.
  • Die Eröffnung des Unterkontos „Aktivsparen“ erfolgte möglicherweise ohne ausdrückliche Anweisung der Klägerin.
  • Die Kontovollmacht erstreckte sich auch auf das Unterkonto.
  • Die Vorsorgevollmacht berechtigte die Klägerin zu Verfügungen über das Vermögen des Erblassers.
  • Die Beklagte muss der Klägerin den durch die Verzögerung entstandenen Schaden ersetzen.
  • Erstattungsfähig sind:
    • Kosten für den Erbschein.
    • Ein Teil der Fahrtkosten zur Beantragung des Erbscheins.
    • Zinsen für die Zwischenfinanzierung der Erbschaftssteuer.
    • Kontoführungsgebühren für das Girokonto.
    • Anwaltskosten in voller Höhe.
  • Die Gegenleistungen der Beklagten sind bei der Bemessung des Streitwerts unbeachtlich.
  • Der Zinsanspruch ergibt sich aus Verzug.
  • Die Kostenentscheidung und die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeben sich aus der Zivilprozessordnung.

Fazit:

Das Gericht gab der Klage teilweise statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin aufgrund der verspäteten Ausführung einer Zahlungsanweisung.

Die Beklagte hätte aufgrund der Kontovollmacht und der Vorsorgevollmacht der Klägerin früher nachkommen müssen.

Die Klägerin erhielt Ersatz für verschiedene Kosten, die ihr durch die Verzögerung entstanden waren.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge