OLG 15 W 413/14

Juli 23, 2017

OLG 15 W 413/14, Zur Auslegung testamentarischer Verfügungen, die nach der Höfeordnung und nach allgemeinem Recht zu vererbendes Vermögen betreffen.

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

OLG 15 W 413/14

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