OLG Düsseldorf I-3 Wx 91/16 Auslegung gemeinschaftliches Testament Schlusserbeneinsetzung

Dezember 10, 2017

OLG Düsseldorf I-3 Wx 91/16 Auslegung gemeinschaftliches Testament Schlusserbeneinsetzung

RA und Notar Krau

In dem Fall OLG Düsseldorf I-3 Wx 91/16 ging es um die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, das die Eheleute im Jahr 1996 verfasst hatten.

In dem Testament hatten sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und für den Fall des „gleichzeitigen Versterbens“

oder der „Hilflosigkeit“ eine dritte Person (Frau E und ihren Ehemann F) als Erben benannt.

Der Erblasser vermerkte 2009 nach dem Tod seiner Ehefrau auf der Rückseite des Testaments die Adresse von zwei weiteren Personen, den Beteiligten zu 1 und 2, die später als Erben fungieren sollten.

Nach dem Tod des Erblassers im Jahr 2014 beantragten diese beiden Beteiligten einen Erbschein, der sie zu je ½ als Erben ausweisen sollte.

Die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beteiligte zu 3, widersprach diesem Antrag und argumentierte,

dass sie Alleinerbin sei, da die Bedingungen des Testaments (gleichzeitiges Versterben oder Hilflosigkeit) nicht eingetreten seien.

Das Nachlassgericht wies zunächst den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 zurück, da der Erblasser weder hilflos noch handlungsunfähig gewesen sei.

Es sah keine klare Erbeinsetzung für die Beteiligten zu 1 und 2 im Testament.

OLG Düsseldorf I-3 Wx 91/16 Auslegung gemeinschaftliches Testament Schlusserbeneinsetzung

Im Beschwerdeverfahren entschied das OLG Düsseldorf anders.

Es stellte fest, dass das Testament auslegungsbedürftig sei, da der Fall eines „gleichzeitigen Versterbens“ nur selten eintrete.

Besondere Umstände (wie die Pflegeerwartung und die aktualisierte Anschrift der Beteiligten) deuteten darauf hin, dass die Beteiligten zu 1 und 2 unabhängig vom Zeitpunkt des Versterbens der Eheleute als Schlusserben gemeint waren.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Kleve wurde aufgehoben, und der Antrag der Beteiligten zu 3 wurde abgelehnt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Wille der Eheleute darin bestand, die Beteiligten zu 1 und 2 zu Erben einzusetzen,

auch wenn die in der Verfügung genannten Voraussetzungen (gleichzeitiges Versterben oder Hilflosigkeit) nicht erfüllt waren.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Top view of white vintage light box with TAXES inscription placed on stack of USA dollar bills on white surface

BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

September 7, 2024
BFH 15. Mai 2024 – II R 12/21 – Begünstigungstransfer bei der ErbschaftsteuerRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15…
green female angel statue

Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09

August 25, 2024
Aufgaben des Nachlasspflegers – OLG München Beschluss 7. 1. 2010 – 31 Wx 154/09RA und Notar KrauDer Nachlasspfleger hat gemäß § 1960 BGB d…
beige 2-story house

Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

August 20, 2024
Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23RA und Notar KrauDas Finanzgericht Niedersachsen hat i…