OLG Hamburg 10 W 14/17 – Erbbaurecht
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg wird aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 837.301,73 € festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin, ein Bauhandwerker, beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für erbrachte Planungsleistungen.
Das Grundstück, auf dem die Leistungen erbracht wurden, ist mit einem Erbbaurecht belastet.
Das Landgericht wies den Antrag zurück, da die Eigentümerin des Grundstücks keine Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit der Vormerkung erteilt hatte.
Die Antragstellerin legte sofortige Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Hamburg entschied, dass die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung
einer Bauhandwerkersicherungshypothek auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich ist.
Die endgültige Belastung des Erbbaurechts erfolgt erst durch Eintragung der Sicherungshypothek selbst und bedarf dann der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Das Verfahren wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.