OLG Hamburg 10 W 14/17 – Erbbaurecht
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg wird aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 837.301,73 € festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin, ein Bauhandwerker, beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für erbrachte Planungsleistungen.
Das Grundstück, auf dem die Leistungen erbracht wurden, ist mit einem Erbbaurecht belastet.
Das Landgericht wies den Antrag zurück, da die Eigentümerin des Grundstücks keine Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit der Vormerkung erteilt hatte.
Die Antragstellerin legte sofortige Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Hamburg entschied, dass die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung
einer Bauhandwerkersicherungshypothek auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich ist.
Die endgültige Belastung des Erbbaurechts erfolgt erst durch Eintragung der Sicherungshypothek selbst und bedarf dann der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Das Verfahren wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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