OLG Köln 7 U 119/16

Juli 23, 2017

OLG Köln 7 U 119/16 Schenkungsrückforderung, Ersatz von Kosten für Heimunterbringung, Verzicht auf Nießbrauch

Tenor:  OLG Köln 7 U 119/16

1. Auf die die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 9.6.2016 – 2 O 442/15 – wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 41.075,– € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 25.396,13 € seit dem 15.11.2011, aus weiteren 8.241,72 seit dem 8.6.2012 sowie aus weiteren 7.437,15  € seit dem 6.1.2014 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten der Rechtsstreits tragen trägt der Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

OLG Köln 7 U 119/16

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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