OLG Nürnberg 15 W 1386/22 – Überlassung von Wohnungseigentum

Juli 10, 2022

OLG Nürnberg 15 W 1386/22 – Überlassung von Wohnungseigentum

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschied, dass die Übertragung von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf,

wenn die Gemeinschaftsordnung eine Haftung des Rechtsnachfolgers für rückständige Kosten und Lasten vorsieht.

Dies liegt daran, dass der Minderjährige durch den Erwerb eine fremde Verbindlichkeit übernimmt.

Hintergrund:

  • Die Eigentümerin einer Wohnung wollte ihren Miteigentumsanteil unentgeltlich auf ihren minderjährigen Sohn übertragen.
  • Die Gemeinschaftsordnung sah vor, dass Rechtsnachfolger neben dem bisherigen Eigentümer für rückständige Kosten und Lasten haften.
  • Das Grundbuchamt forderte eine familiengerichtliche Genehmigung für die Übertragung.
  • Der Notar legte Beschwerde ein und argumentierte, dass keine Genehmigung erforderlich sei, da es sich um einen unentgeltlichen Erwerb handele und die Haftung lediglich eine automatische Folge des Eigentumserwerbs sei.

Entscheidung des Gerichts:

OLG Nürnberg 15 W 1386/22 – Überlassung von Wohnungseigentum

  • Das OLG Nürnberg wies die Beschwerde zurück.
  • Es bestätigte die Auffassung des Grundbuchamts, dass eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.
  • Begründung:
    • Die Übertragung fällt unter Paragraf 1822 Nr. 10 BGB, da der Minderjährige durch die Regelung in der Gemeinschaftsordnung eine fremde Verbindlichkeit übernimmt.
    • Er haftet neben der bisherigen Eigentümerin als Gesamtschuldner für rückständige Kosten und Lasten, auch wenn diese vor seinem Eigentumserwerb entstanden sind.
    • Es besteht die Gefahr, dass der Minderjährige die Haftung unterschätzt, da er im Innenverhältnis möglicherweise nicht allein dafür verantwortlich ist.
    • Die familiengerichtliche Genehmigung soll den Minderjährigen vor solchen Risiken schützen.
  • Das OLG Nürnberg ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu.

Fazit:

OLG Nürnberg 15 W 1386/22 – Überlassung von Wohnungseigentum

  • Bei der Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige ist Vorsicht geboten, wenn die Gemeinschaftsordnung eine Haftung des Rechtsnachfolgers für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft vorsieht.
  • In solchen Fällen ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, um den Minderjährigen vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen.
  • Die Entscheidung des OLG Nürnberg unterstreicht die Bedeutung des Schutzes Minderjähriger bei Rechtsgeschäften, die mit der Übernahme von Verbindlichkeiten verbunden sind.
RA und Notar Krau

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