Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

August 20, 2024

Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 13. März 2024 (Az.: 3 K 154/23) entschieden, dass eine Steuerbefreiung für ein Familienheim gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

nur dann gewährt werden kann, wenn das vererbte Objekt tatsächlich von dem Erben zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Im vorliegenden Fall erbte der Kläger, der einzige Sohn der verstorbenen Mutter, mehrere Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, darunter die Wohnung Nr. 1,

die seine Mutter bis zu ihrem Tod bewohnte, und die Wohnung Nr. 2, die er selbst bereits von seiner Mutter gemietet hatte.

Nach dem Tod der Mutter zog der Kläger jedoch nicht in die Wohnung Nr. 1, sondern blieb in seiner bisherigen Wohnung Nr. 2 wohnen und vermietete die Wohnung Nr. 1 an Dritte.

In seiner Erbschaftsteuererklärung beantragte der Kläger die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für die Wohnung Nr. 2, die er weiterhin bewohnte.

Das Finanzgericht lehnte diesen Antrag ab und bestätigte die Entscheidung der Finanzbehörde, die die Steuerbefreiung nur für die vom Kläger bewohnte Wohnung Nr. 2 gewährte, jedoch nicht für die Wohnung Nr. 1, die seine Mutter bewohnt hatte.

Steuerbefreiung für ein Familienheim FG Niedersachsen Urteil 13.03.2024 – 3 K 154/23

Das Gericht stellte fest, dass die Steuerbefreiung für ein Familienheim nur für diejenige Immobilie in Anspruch genommen werden kann,

die der Erblasser bis zu seinem Tod selbst zu Wohnzwecken genutzt hat und in die der Erbe unverzüglich nach dem Erbfall einzieht, um sie ebenfalls zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.

Da der Kläger nicht in die Wohnung seiner Mutter zog, sondern in seiner bisherigen Wohnung verblieb, liegt kein begünstigungsfähiges Familienheim im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG vor.

Eine analoge Anwendung der Steuerbefreiung auf die Wohnung Nr. 2 wurde vom Gericht ebenfalls abgelehnt,

da dies dem gesetzgeberischen Zweck der Norm, den Fortbestand des eigengenutzten Wohneigentums zu sichern, widersprechen würde.

Die Klage des Erben wurde daher abgewiesen.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

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Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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