OLG München, 34 Wx 425/15 Keine Privilegierung hinsichtlich der Gebühren
OLG München, Beschluss v. 10.02.2016 – 34 Wx 425/15
Keine Privilegierung hinsichtlich der Gebühren nach zwischenzeitlicher Eintragung der Erbengemeinschaft
1. Die Gebührenbefreiung nach Anmerkung 1 S. 2 zu Nr. 14110 KV GNotKG gilt nur dann, wenn Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen werden. Wurde zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund Erbauseinandersetzung nicht mehr gebührenbefreit (Anschluss an OLG Köln FGPrax 2014, 129).
2 § 81 Abs. 2 GNotKG ist nicht so zu verstehen,...