Pflegeklausel: Erbvertrag als Absicherung der Pflege im Alter

April 6, 2019

Pflegeklausel: Erbvertrag als Absicherung der Pflege im Alter

In Erbverträgen können verschiedene erbrechtliche Angelegenheiten geregelt werden, die dann für die beteiligten Parteien bindend sind. Eine häufige Form ist der Erbvertrag mit Pflegeklausel. In einem solchen Vertrag verpflichtet sich der Erblasser dazu, eine bestimmte Person – häufig ein Kind des Erblassers – als Erben einzusetzen, wofür diese Person im Gegenzug den Erblasser im Alter pflegt. Dies hat den Vorteil, dass der Erbe sich seinen Erbteil sichert und der Erblasser seine Pflege verbindlich geregelt hat.

Da sich Umstände jedoch ändern können, kann die Bindungswirkung des Erbvertrags auch ein Nachteil sein. Empfehlenswert ist es daher, Kündigungsmöglichkeiten in den Erbvertrag aufzunehmen. Der Vertrag kann aber auch anderweitig beendet werden. Wird die Pflegeleistung nicht wie vereinbart erbracht, kann der Erblasser unter Umständen von dem Vertrag zurücktreten. Andererseits kann der Pflegende auch den Erbvertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls bereits erbrachte Pflegeleistungen zurückfordern. Dem Erblasser steht es dann frei, sein Erbe neu zu regeln.

Entscheidend ist dabei, ob eine Pflege durch die persönliche Leistung einer bestimmten Person oder die Kostentragung der Pflege vereinbart wird.

Besondere Probleme ergeben sich, wenn der Erblasser nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann und in ein Pflegeheim kommt. Dann wird die Erbringung der höchstpersönlichen Pflegeleistung für den Pflegenden unmöglich, was einen Rücktrittsgrund darstellt. Dies ist jedoch häufig mit Beweisschwierigkeiten verbunden, da nachgewiesen werden muss, dass nur medizinisch geschultes Fachpersonal die Pflege erbringen kann.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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