Voraussetzungen der Löschung eines für Vorerben eingetragenen vererblichen Vorkaufsrechts – OLG München 34 Wx 168/18
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 26. Februar 2019 befasst sich mit den Voraussetzungen
für die Löschung eines im Grundbuch für einen Vorerben eingetragenen vererblichen Vorkaufsrechts.
Im Zentrum steht die Frage, welche Nachweise erforderlich sind, um die Unrichtigkeit des Grundbucheintrags zu belegen und ob die Zustimmung aller potentiellen Nacherben notwendig ist.
Sachverhalt
Zwei Brüder waren jeweils zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks und hatten sich gegenseitig ein vererbliches Vorkaufsrecht eingeräumt.
Einer der Brüder verstarb und wurde von seiner Tochter beerbt.
Diese Tochter verstarb ebenfalls und wurde von ihrem Sohn (dem Beteiligten zu 2) beerbt, der wiederum das Grundstück an seine Tochter (die Beteiligte zu 1) übertrug.
Die Beteiligten beantragten die Löschung des Vorkaufsrechts im Grundbuch.
Das Grundbuchamt verlangte die Zustimmung eines Pflegers für unbekannte Nacherben, da nicht auszuschließen sei, dass der Beteiligte zu 2 noch weitere Abkömmlinge haben könnte.
Kernaussagen des Beschlusses
Das OLG München wies die Beschwerde der Beteiligten zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit.
Er betont die Bedeutung der Formvorschriften des § 29 GBO und die Notwendigkeit der Beteiligung aller potentiellen Nacherben bei einem vererblichen Vorkaufsrecht.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Löschung von Rechten im Grundbuch.
Es ist wichtig, alle relevanten Nachweise in der richtigen Form zu führen und die Zustimmung aller potentiell Berechtigten einzuholen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.