Voraussetzungen für das Aufgebot eines unbekannten Grundschuldgläubigers – OLG Köln 2 Wx 265/22

März 7, 2024

Voraussetzungen für das Aufgebot eines unbekannten Grundschuldgläubigers – OLG Köln 2 Wx 265/22 –
Beschluss vom 22.02.2023

Zusammenfassung RA und Notar Krau:


Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Ausschließungsantrag für einen unbekannten Grundschuldgläubiger unzulässig ist.

Die Antragsteller, ehemalige Eigentümer, fehlten die erforderliche Antragsberechtigung.

Ihre eidesstattlichen Versicherungen waren nicht ausreichend, um die Glaubhaftmachung gemäß § 1170 BGB zu erfüllen.

Zudem konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Anerkennung des Gläubigerrechts innerhalb der Zehnjahresfrist gemäß § 450 FamFG nicht erfolgt ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Voraussetzungen für das Aufgebot eines unbekannten Grundschuldgläubigers – OLG Köln 2 Wx 265/22 – Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln
    • 2.1 Tenor
    • 2.2 Gründe für die Entscheidung
      • 2.2.1 Antragsberechtigung der Beteiligten zu 1. und 2.
      • 2.2.2 Unzureichende eidesstattliche Versicherungen
        • 2.2.2.1 Notwendigkeit der Glaubhaftmachung gemäß § 1170 BGB
        • 2.2.2.2 Erforderliche Angaben zur negativen Tatsache fehlender Anerkenntnishandlungen
      • 2.2.3 Kostenentscheidung
  3. Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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