LAG Rheinland-Pfalz 7 Sa 159/21
Urteil vom 20.10.2021
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Oktober 2021 befasst sich mit der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit.
Der Kläger, ein Chemiebetriebsarbeiter, war seit dem 1. Juli 2020 bei der Beklagten beschäftigt.
Das Arbeitsverhältnis war bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich zum 31. Dezember 2020.
Der Kläger erhob Klage gegen die Kündigung und argumentierte unter anderem, dass der Betriebsrat
nicht ordnungsgemäß angehört worden sei und er Sonderkündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX genieße.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab, und das Landesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Es wurde festgestellt, dass die Beklagte den Betriebsrat ausreichend über den Kündigungsgrund informiert hatte.
Die Mitteilungen der Beklagten bezüglich des Kündigungsgrundes und der persönlichen Daten des Klägers genügten den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung.
Auch die Unterlassung einer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wurde als nicht relevant erachtet,
da zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht über den Gleichstellungsantrag des Klägers entschieden worden war.
Die Berufung des Klägers wurde daher zurückgewiesen, und die Revision wurde nicht zugelassen
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 12. April 2021, Az. 2 Ca 1945/20, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.