Die gesetzliche Betreuung

Juli 13, 2024

Die gesetzliche Betreuung wird angeordnet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Dies kann durch psychische Erkrankungen, Demenz, körperliche Beeinträchtigungen oder plötzlich durch Schlaganfälle, Herzinfarkte oder Unfälle geschehen.

In Deutschland sind etwa 1,3 Millionen Menschen gesetzlich betreut.

Die Bestellung einer Betreuung erfolgt ausschließlich durch ein Gericht gemäß § 1896 BGB.

Die betreute Person bleibt dabei geschäftsfähig.

Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers


Ein gesetzlicher Betreuer hat die Pflicht, die Wünsche der betreuten Person zu beachten und in deren Sinne zu handeln.

Die Aufgabenbereiche, für die der Betreuer vom Gericht beauftragt wird, können unterschiedlich sein und umfassen typischerweise:

Gesundheitssorge: Organisation von ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Pflegediensten und Reha-Maßnahmen.


Vermögenssorge: Verwaltung von Renten, Sozialhilfe, Einkünften, Schuldenregulierung, Erbangelegenheiten und wirtschaftliche Verwaltung des Vermögens.

Die gesetzliche Betreuung


Aufenthaltsbestimmung:

Festlegung eines geeigneten Wohnortes, Sicherung des Lebens in der eigenen Wohnung, Vertretung gegenüber Einrichtungen, Prüfung und Abschluss von Miet- und Heimverträgen.


Behördenangelegenheiten:

Vertretung der Interessen der Betreuten, Sicherung der Aufenthaltsrechte, Durchsetzung von Ansprüchen.


In bestimmten Fällen muss die Betreuungsperson das Gericht um Erlaubnis bitten, beispielsweise bei Umzügen, Klinikaufenthalten oder größeren finanziellen Entscheidungen.

Die Betreuungsperson muss dem Gericht jährlich Bericht erstatten und Kontoauszüge sowie eine Vermögensübersicht vorlegen. Angehörige sind von dieser Pflicht befreit.

Beantragung einer gesetzlichen Betreuung


Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung erfolgt durch das Betreuungsgericht, das zu den Amtsgerichten gehört.

Anträge können von Familienangehörigen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Nachbarn oder Vermietern gestellt werden.

Betroffene können sich auch selbst an das Gericht wenden.

Die gesetzliche Betreuung

Nach einem psychiatrischen Gutachten wird die Betreuung zunächst für sechs Monate angeordnet und anschließend auf bis zu sieben Jahre verlängert.

Eine vorzeitige Beendigung der Betreuung ist möglich. Das Gericht kann die Betreuungsperson absetzen und eine andere Person bestimmen, wenn notwendig.

Zuständige Betreuungsbehörden


Die zuständige Behörde ist die Betreuungsbehörde im Amtsbezirk der betroffenen Person.

Diese wird in einigen Bundesländern auch Betreuungsstelle genannt und bietet kostenlose Unterstützung und Beratung.

Wer darf Betreuer sein?


Rund 60% der Betreuer sind Angehörige oder Ehrenamtliche. Diese werden vom Gesetz bevorzugt.

Angehörige müssen jedoch offiziell vom Betreuungsgericht bestellt werden.

Bei einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung müssen die Wünsche der betroffenen Person umgesetzt werden.

Berufsbetreuer machen etwa 40% der Fälle aus und umfassen Sozialarbeiter, Anwälte und Pädagogen.

Die gesetzliche Betreuung

Kosten einer gesetzlichen Betreuung


Für betreuende Angehörige oder Ehrenamtliche entstehen keine Kosten für die Betroffenen.

Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 399 Euro pro Jahr. Berufsbetreuer kosten zwischen 27 und 44 Euro pro Stunde, bezahlt von den Betroffenen oder deren Familien.

Bei geringen Einnahmen und Vermögen kann staatliche Unterstützung beantragt werden.

Berufsbetreuung oder Angehörige


Obwohl das Gesetz Angehörige bevorzugt, kann in bestimmten Fällen eine Berufsbetreuung sinnvoller sein, insbesondere bei familiären Streitigkeiten oder schweren psychischen Erkrankungen.

Betreuungsverfügung


Mit einer Betreuungsverfügung kann man für den Betreuungsfall vorsorgen und die gewünschten Betreuer benennen oder bestimmte Personen ausschließen.

Ergänzend dazu sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll, um medizinische Behandlungen und Vertretungsbereiche festzulegen.

Diese Dokumente stellen sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert und umgesetzt werden.

Zusammenfassend bietet die gesetzliche Betreuung eine strukturierte Möglichkeit, die Interessen von Menschen zu schützen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können.

Sie gewährleistet, dass Entscheidungen im besten Interesse der betroffenen Personen getroffen werden, unter Beachtung ihrer Wünsche und Bedürfnisse.

Von RA und Notar Krau

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