Bundesarbeitsgericht 4 AZR 463/21 – Eingruppierung

Juli 29, 2022

Bundesarbeitsgericht 4 AZR 463/21 – Eingruppierung

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil behandelt die Frage der Darlegungs- und Beweislast bei einer sogenannten “korrigierenden Rückgruppierung”,

bei der ein Arbeitgeber die bisherige Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe ändern möchte.

Es geht insbesondere darum, ob diese Grundsätze auch gelten, wenn die Änderung der Bewertung der Tätigkeit einem möglichen Höhergruppierungsantrag die Grundlage entzieht.

Hintergrund:

Die Klägerin war bei der Beklagten als Sachbearbeiterin beschäftigt und wurde zunächst in Entgeltgruppe 8 TVöD/VKA eingruppiert. Später überprüfte die Beklagte die Eingruppierung und kam zu dem Ergebnis, dass eine niedrigere Eingruppierung zutreffend sei. Die Klägerin stellte daraufhin einen Antrag auf Höhergruppierung, der abgelehnt wurde. Sie klagte auf Feststellung, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht.

Entscheidung des Gerichts:

Bundesarbeitsgericht 4 AZR 463/21 – Eingruppierung

Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landesarbeitsgerichts, das der Klage stattgegeben hatte.

Zentrale rechtliche Aspekte:

  • Darlegungs- und Beweislast bei Höhergruppierung: Grundsätzlich obliegt die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung der Beschäftigten.
  • Korrigierende Rückgruppierung: Bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren Vergütungsgruppe kann sich die Beschäftigte auf die ihr zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen. In diesem Fall muss die Arbeitgeberin die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darlegen und beweisen.
  • Anwendung bei Änderung der Bewertung: Diese Grundsätze gelten auch, wenn durch die Änderung der Bewertung der Tätigkeit durch die Arbeitgeberin einem (ggf. erst später möglichen) Höhergruppierungsantrag die Grundlage entzogen wird.
  • Begrenzter Vertrauensschutz: Die Beschäftigte darf auf die Richtigkeit der von der Arbeitgeberin vorgenommenen Bewertung und Zuordnung ihrer Tätigkeit vertrauen.
  • Anforderungen an die Darlegung: Die Arbeitgeberin muss die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darlegen und beweisen. Es reicht nicht aus, lediglich einen Fehler bei der Bewertung aufzuzeigen.

Konkrete Anwendung auf den Fall:

  • Die Änderung der Bewertung durch die Beklagte entzog dem Höhergruppierungsantrag der Klägerin die Grundlage.
  • Die Klägerin durfte auf die ursprüngliche Bewertung vertrauen.
  • Die Beklagte konnte die Fehlerhaftigkeit der ursprünglichen Eingruppierung nicht ausreichend darlegen.
  • Daher hatte die Klägerin Anspruch auf die höhere Vergütung.

Fazit:

Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern bei Änderungen der Eingruppierung durch den Arbeitgeber. Es stellt klar, dass auch bei einer Änderung der Bewertung, die einem möglichen Höhergruppierungsantrag die Grundlage entzieht, die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung gelten. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen die Fehlerhaftigkeit der ursprünglichen Eingruppierung darlegen und beweisen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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