Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Eine Erbauseinandersetzung wird erforderlich, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Erblasser beerben.
Diese Erbengemeinschaft entsteht als Gesamthandsgemeinschaft, bei der alle Miterben am Gesamtnachlass beteiligt sind, jedoch nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Ziel ist es, die Erbengemeinschaft möglichst schnell aufzulösen, was durch den Erbauseinandersetzungsvertrag erfolgt.
Erbengemeinschaften sind keine dauerhaft angelegten Gebilde.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass sie aufgelöst werden sollen.
Jeder Miterbe kann jederzeit die Erbauseinandersetzung verlangen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen, solange die sogenannte Teilungsreife vorliegt.
Diese Teilungsreife ist gegeben, wenn alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen und alle Nachlassgegenstände aufgeteilt werden können.
Der Erblasser kann im Testament oder Erbvertrag Anordnungen zur Teilung des Nachlasses treffen.
Diese Teilungsanordnung ist für die Erben bindend, kann jedoch einstimmig abgeändert werden.
Die Miterben schließen dann einen Erbauseinandersetzungsvertrag, der die Verteilung des Nachlasses regelt.
Dieser Vertrag kann mündlich, schriftlich oder notariell beurkundet werden, wobei bei Immobilien eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.
Einvernehmliche Auseinandersetzung:
Streitige Auseinandersetzung:
Die Kosten können variieren und umfassen Anwaltsgebühren, Notarkosten und Gerichtskosten. Notarkosten entstehen insbesondere bei der Beurkundung von Verträgen, die Immobilien betreffen.
Diese Kosten werden in der Regel von der Erbengemeinschaft getragen.
Mediation:
Nachlassgericht und Notar:
Bei der Erbauseinandersetzung können Schenkungssteuern anfallen, wenn die Verteilung der Nachlassgegenstände nicht den Erbquoten entspricht.
Die Erbschaftssteuer wird bereits mit dem Tod des Erblassers fällig.
Die Erbauseinandersetzung ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Abstimmung erfordert.
Ein einvernehmlicher Teilungsplan und eine klare Kommunikation unter den Miterben können viele Konflikte vermeiden und die Auflösung der Erbengemeinschaft beschleunigen.