FG Berlin-Brandenburg 14 K 14201/14

Juli 27, 2017

FG Berlin-Brandenburg 14 K 14201/14

Festsetzungsverjährung bei Schenkungsteuer,

Anlaufhemmung bei Anzeigepflicht Dritter,

maßgebliche positive Kenntnis der zuständigen Stelle

Schenkungsteuer und Festsetzungsverjährung – Wann beginnt die Frist?

RA und Notar Krau

Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 5. November 2015 behandelt die Frage,

wann die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer zu laufen beginnt, wenn ein Notar eine Schenkung beurkundet hat.

Der Fall:

Ein Notar beurkundete eine Schenkung von Grundstücken und übersandte dem Finanzamt eine Veräußerungsanzeige.

FG Berlin-Brandenburg 14 K 14201/14

Das Finanzamt erließ erst Jahre später einen Schenkungsteuerbescheid.

Der Beschenkte wandte ein, dass die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen sei.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen war.

Der Beginn der Festsetzungsfrist war bis zum Tod der Schenkerin gehemmt, da der Notar die Schenkung nicht dem Finanzamt angezeigt hatte.

Zentrale Punkte des Urteils:

  • Anzeigepflicht: Notare sind verpflichtet, Schenkungen dem Finanzamt anzuzeigen.
  • Anlaufhemmung: Wird eine Schenkung nicht angezeigt, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker stirbt oder das Finanzamt von der Schenkung Kenntnis erlangt.
  • Kenntnis des Finanzamts: Das Finanzamt muss positive Kenntnis von der Schenkung haben. Die Kenntnis einer anderen Finanzbehörde reicht nicht aus.

FG Berlin-Brandenburg 14 K 14201/14

  • Grunderwerbsteuer: Die Kenntnis des Finanzamts von der Schenkung im Rahmen der Grunderwerbsteuer reicht nicht aus, um den Beginn der Festsetzungsfrist auszulösen.
  • Ermittlungspflicht: Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Ermittlungen anzustellen, wenn es nur unzureichende Kenntnis von der Schenkung hat.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil zeigt, dass die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer gehemmt sein kann, wenn der Notar seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt.

Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt auf anderem Wege von der Schenkung Kenntnis erlangt hat.

Das Urteil hat damit große praktische Bedeutung für die Festsetzung von Schenkungsteuer.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

BFH II R 11/21

Dezember 6, 2024
BFH II R 11/21Urteil vom 21. August 2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. August 2024 bef…
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

Landgericht Limburg a d Lahn 4 O 238/22

Dezember 6, 2024
Landgericht Limburg a d Lahn 4 O 238/22Urteil vom 21.07.2023Mitgeteilt von RA und Notar KrauDas Landgericht Limburg a. d. Lahn hat üb…
angel, statue, figure

OLG Jena 6 W 319/24

Dezember 6, 2024
OLG Jena 6 W 319/24Beschluss vom 25.10.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Der Freistaat Thüringen wurde im Rahmen eines Nachlassver…