FG Münster 3 K 4815/08 Erb

August 4, 2017

 

 

FG Münster 3 K 4815/08 Erb, Abfindung wg Pflichtteilsverzicht ist freigebige Zuwendung iSd § 7 I Nr. 1 ErbStG

 
 
 
 

Der Schenkungsteuerbescheid vom 11.09.2007 und die Einspruchsentscheidung vom 03.12.2008 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 

FG Münster 3 K 4815/08 Erb

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