LG München 5 HK O 3712/21

Juli 29, 2022

LG München 5 HK O 3712/21

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Das Urteil befasst sich mit der Wirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out.

Die Kläger, Minderheitsaktionäre, fechten den Beschluss an und behaupten, er sei aufgrund von Rechtsmissbrauch und Verletzung von Aktionärsrechten nichtig.

Hintergrund:

  • Die Beklagte, eine Immobiliengesellschaft, wurde von der N… SE mehrheitlich übernommen.
  • Die N… SE initiierte einen Squeeze-out, um die restlichen Aktien der Minderheitsaktionäre zu erwerben.
  • Die außerordentliche Hauptversammlung, in der über den Squeeze-out abgestimmt wurde, fand virtuell statt und hatte spezielle Teilnahmebedingungen.
  • Die Kläger stimmten gegen den Beschluss und fochten ihn anschließend an.

Hauptargumente der Kläger:

  • Rechtsmissbrauch: Die Hauptaktionärin habe den Squeeze-out genutzt, um Schadensersatzansprüche der Kläger aufgrund einer früheren Immobilienveräußerung zu vereiteln.
  • Verletzung von Aktionärsrechten: Die virtuelle Hauptversammlung habe das Fragerecht der Aktionäre eingeschränkt und übermäßig hohe Anforderungen an die Teilnahme gestellt.

Entscheidung des Gerichts:

LG München 5 HK O 3712/21

  • Das Landgericht München erklärte den Beschluss der Hauptversammlung für nichtig.
  • Es stellte fest, dass die Verknüpfung des Fragerechts mit der fristgerechten Anmeldung und Hinterlegung der Aktien zu einer unzulässigen Verkürzung des Fragerechts führte.
  • Die Kläger handelten nicht rechtsmissbräuchlich, da sie legitime Interessen verfolgten und das Sonderprüfungsverfahren ein zulässiges Mittel des Minderheitenschutzes darstellt.
  • Die Beklagte trug die Kosten des Rechtsstreits.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 243 Abs. 1 AktG: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  • § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG: Auskunftsrecht der Aktionäre
  • Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVMG a.F.: Einschränkung des Fragerechts bei virtuellen Hauptversammlungen
  • § 16 der Satzung der Beklagten: Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
  • § 242 BGB: Verbot des Rechtsmissbrauchs
  • Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentumsgarantie

Fazit:

LG München 5 HK O 3712/21

  • Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Fragerechts der Aktionäre, auch bei virtuellen Hauptversammlungen.
  • Einschränkungen des Fragerechts, die die Aktionäre daran hindern, ihre Rechte auszuüben, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung stärkt den Minderheitenschutz und zeigt, dass Gerichte bereit sind, Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig zu erklären, wenn Aktionärsrechte verletzt werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Verspätung Betriebskostenabrechnung Miete wegen verspäteten Wohnungseigentümerbeschlusses

Verspätung Betriebskostenabrechnung Miete wegen verspäteten Wohnungseigentümerbeschlusses

Juni 21, 2025
Verspätung Betriebskostenabrechnung Miete wegen verspäteten WohnungseigentümerbeschlussesBGH VIII ZR 249/15RA und Notar KrauWorum ging e…
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

Juni 21, 2025
Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den WohnungsvermieterBundesgerichtshof Urteil verkündet am 21.01.2009, Aktenzeichen: VI…
Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

Juni 21, 2025
Beweis der Zustellung und des Zugangs von SchriftstückenVGH München, Beschluss v. 02.11.2022 – 11 CS 22.1984 , 11 C 22.1992RA und Notar Krau…