OLG Frankfurt am Main 20 W 43/19 – Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

September 18, 2022

OLG Frankfurt am Main 20 W 43/19 – Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Eine Erbauseinandersetzung durch Abschichtung kann nur am gesamten Nachlass erfolgen und nicht beschränkt auf einzelne Nachlassgegenstände.

Eine solche Beschränkung auf einzelne Gegenstände stellt eine unzulässige Vermischung von persönlicher und gegenständlicher Teilauseinandersetzung dar.

Hintergrund:

  • Im vorliegenden Fall sind mehrere Personen als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen, teils einzeln, teils als Erbengemeinschaft.
  • Die Beteiligten zu 2) und zu 3) schlossen eine Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung durch Abschichtung, die sich jedoch nur auf den im Grundbuch eingetragenen Grundstücksanteil bezog.
  • Sie beantragten beim Grundbuchamt die Eintragung des Beteiligten zu 3) als Alleineigentümer dieses Grundstücksanteils.
  • Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da eine Abschichtung nur am gesamten Nachlass und nicht an einzelnen Nachlassgegenständen möglich sei.
  • Gegen diese Entscheidung legte der Beteiligte zu 3) Beschwerde ein.

Entscheidung des OLG Frankfurt:

OLG Frankfurt am Main 20 W 43/19 – Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

  • Das OLG Frankfurt wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
  • Eine Erbauseinandersetzung durch Abschichtung ist nur am gesamten Nachlass möglich.
  • Bei der Abschichtung scheidet ein Miterbe unter Aufgabe seiner Mitgliedschaftsrechte vollständig aus der Erbengemeinschaft aus. Sein Anteil wächst den verbleibenden Miterben zu.
  • Eine Teilauseinandersetzung findet statt, wenn mehrere Miterben vorhanden sind. Die Erbengemeinschaft endet, wenn durch die Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigt werden.
  • Eine Beschränkung der Abschichtung auf einzelne Nachlassgegenstände ist nicht möglich, da dies eine unzulässige Vermischung von persönlicher und gegenständlicher Teilauseinandersetzung darstellt.
  • Eine persönliche Teilauseinandersetzung zielt auf das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft ab, während eine gegenständliche Teilauseinandersetzung die Herausnahme einzelner Nachlassgegenstände aus dem Gesamthandsvermögen bezweckt.
  • Da die Voraussetzungen für eine Eigentumsumschreibung nicht vorlagen, wurde die Beschwerde zurückgewiesen.

Fazit:

  • Eine Erbauseinandersetzung durch Abschichtung kann nur am gesamten Nachlass erfolgen und nicht auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkt werden.
  • Eine solche Beschränkung stellt eine unzulässige Vermischung von persönlicher und gegenständlicher Teilauseinandersetzung dar.
  • Die Entscheidung des OLG Frankfurt bestätigt die bisherige Rechtsprechung und trägt zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erbauseinandersetzung bei.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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