OLG Hamburg 2 W 77/18 – Erbbaurechtsvertrag
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Sachverhalt:
Die Klägerinnen, Erbbauberechtigte, beabsichtigten einen Neubau auf ihrem Grundstück und benötigten dafür eine Finanzierung.
Die Banken machten die Finanzierung von bestimmten Erklärungen der Grundstückseigentümer (Beklagte) abhängig.
Die Klägerinnen erhoben Klage auf Abgabe dieser Willenserklärungen, da die erforderliche Zustimmung bereits im Erbbaurechtsvertrag vorlag.
Das Amtsgericht verwies den Rechtsstreit aufgrund des Streitwerts an das Landgericht.
Das Landgericht erklärte den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig und verwies die Sache an das Amtsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit zurück.
Das Amtsgericht wies den Antrag der Klägerinnen als unzulässig zurück, da im Verfahren nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG nur eine Zustimmungsersetzung möglich sei
und keine Leistungsverurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung. Gegen diese Entscheidung legten die Klägerinnen Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Hamburg entschied, dass das Amtsgericht den Antrag der Klägerinnen nicht als unzulässig zurückweisen durfte, ohne zuvor zu prüfen, ob ihnen ein Anspruch auf Abgabe der begehrten Willenserklärungen aus einer vertraglichen Nebenpflicht zusteht. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.