OLG Hamm 15 W 514/15
Beschluss vom 15.12.2015
Grundbuch,
Eintragung des Nacherbenvermerks zum Schutz etwaiger weiterer Kinder
Zusammenfassung des Beschlusses OLG Hamm
Kernaussage:
Wenn eine Erblasserin ihre Tochter als Vorerbin und sowohl ihren Enkel als auch alle zukünftigen leiblichen Kinder
der Tochter als Nacherben einsetzt, reicht die Erklärung der 59-jährigen Tochter,
keine weiteren Kinder mehr bekommen zu können oder zu wollen, nicht aus, um auf die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch zu verzichten.
Hintergrund:
Eine Erblasserin setzte ihre Tochter als Vorerbin und ihren Enkel sowie alle zukünftigen leiblichen Kinder der Tochter als Nacherben ein.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Tochter die Eintragung als Alleineigentümerin im Grundbuch ohne Nacherbenvermerk.
Sie legte eine notarielle Erklärung vor, in der sie versicherte, keine weiteren Kinder zu haben, und ihr Sohn verzichtete auf die Eintragung eines Nacherbenvermerks.
Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab und verlangte die Eintragung eines Nacherbenvermerks zum Schutz etwaiger weiterer Kinder der Tochter.
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung des Nacherbenvermerks im Grundbuch zum Schutz der Rechte von Nacherben, auch wenn diese noch nicht geboren sind.
Die bloße Erklärung einer Frau im höheren Alter, keine weiteren Kinder mehr bekommen zu können oder zu wollen, reicht nicht aus, um auf die Eintragung des Nacherbenvermerks zu verzichten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.