OLG Hamm 15 W 76/22 – Löschung eines Nacherbenvermerks

September 12, 2022
Notarieller Erbscheinsantrag Nachweis Rechtsnachfolge

OLG Hamm 15 W 76/22 – Löschung eines Nacherbenvermerks

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Tenor:

  • Der Beschluss des Amtsgerichts vom 3.03.2022 wird aufgehoben.
  • Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung an das Amtsgericht – Grundbuchamt – Dortmund zurückverwiesen.  

Sachverhalt:

  • Der Eigentümer eines Grundstücks beantragte die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch, da das Grundstück bereits 1963 entgeltlich veräußert worden war und somit nicht mehr zum Nachlass gehörte.
  • Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da die Nacherben vor der Löschung des Vermerks anzuhören seien und diese nicht ermittelt werden konnten.

Entscheidung des Gerichts:

OLG Hamm 15 W 76/22 – Löschung eines Nacherbenvermerks

  • Das Oberlandesgericht Hamm hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und verwies das Verfahren zurück.
  • Das Grundbuchamt ist verpflichtet, die am Verfahren materiell Beteiligten von Amts wegen zu ermitteln und darf dies nicht den Beteiligten aufgeben.
  • Das Grundbuchamt hatte noch nicht alle Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft:
    • Es hatte nicht den Eingang der angeforderten Nachlassakten abgewartet, die möglicherweise weitere Ermittlungsansätze enthalten könnten.
    • Es hatte nicht versucht, die Personaldaten der Vorerbin beim zuständigen Standesamt zu ermitteln.
    • Es hatte keine Nachfragen bei den Erben der Ersatznacherben gestellt.
  • Sollten die Nacherben nicht ermittelt werden können, muss das Grundbuchamt von Amts wegen die Einrichtung einer Pflegschaft für unbekannte Beteiligte beim zuständigen Gericht anregen.
  • Erst wenn die Einrichtung einer Pflegschaft abgelehnt wurde, kann den Beteiligten aufgegeben werden, selbst für eine Pflegerbestellung zu sorgen.

Fazit:

Das Grundbuchamt muss im Verfahren zur Löschung eines Nacherbenvermerks die Nacherben von Amts wegen ermitteln und darf diese Aufgabe nicht den Beteiligten übertragen.

Sollten die Nacherben nicht auffindbar sein, ist die Einrichtung einer Pflegschaft zu prüfen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge