OLG Hamm I-22 U 67/11

August 14, 2017

OLG Hamm I-22 U 67/11 Wird in notariellem Grundstückskaufvertrag auf Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung ?

OLG Hamm I-22 U 67/11

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag auf ein Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung jedenfalls dann nicht, wenn das Bodengutachten nicht die vertragliche Beschaffenheit der Kaufsache bestimmt und damit keinen eigenen rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalt aufweist (Anschluss an BGH, Urt. v. 14.03.2003, V ZR 278/01, DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136). In diesem Fall liegt nur eine sog. unechte oder erläuternde Verweisung vor.

Tenor: OLG Hamm I-22 U 67/11

Auf die Berufungen der Beklagten und ihres Streithelfers wird das am 13.01.2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten und ihres Streithelfers wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus der vollstreckbaren notariellen Urkunde des Notars Dr. P vom 17.03.2009 (UR-Nr. ### T/###9) wird bis zur Rechtskraft dieses Urteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.150.000,00 € einstweilen eingestellt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

OLG Hamm I-22 U 67/11

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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