OLG Schleswig 2 U 2/14 – Rückübertragung eines Erbbaurechts
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Zusammenfassung:
Fall: Die Klägerin (Gemeinde Sylt) verlangt die Rückübertragung eines Erbbaurechts und die Räumung des Grundstücks vom Beklagten,
da dieser gegen die im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Selbstnutzungspflicht verstoßen hat, indem er das Objekt vermietet, anstatt es selbst zu nutzen.
Tenor:
Das Urteil des Landgerichts Flensburg wird geändert.
Der Beklagte wird zur Rückübertragung des Erbbaurechts und zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks verurteilt.
Die Kosten trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Schleswig hat entschieden, dass der Beklagte das Erbbaurecht an die Klägerin zurückübertragen und das Grundstück räumen muss, da er gegen die Selbstnutzungspflicht verstoßen hat.
Die Vertragsbestimmungen wurden als wirksam angesehen und die Klägerin hat nicht gegen Treu und Glauben oder das Übermaßverbot verstoßen.
Die Revision wurde zugelassen, um die Frage der unbefristeten Selbstnutzungspflicht höchstrichterlich klären zu lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.