BFH II R 12/11
Urteil vom 17.4.2013
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer (Rechtslage bis zum 1. Januar 2009)
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. April 2013 befasst sich mit der Frage, wie eine wertlose Gesellschafterforderung bei der Erbschaftsteuer zu bewerten ist.
Der Fall:
Ein Erbe erhielt eine Kommanditbeteiligung an einer KG, die sich kurz nach dem Erbfall im Insolvenzverfahren befand.
Zum Nachlass gehörte auch eine Forderung des Erblassers gegenüber der KG, die aufgrund der Insolvenz wertlos war.
Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer fest und berücksichtigte dabei die Forderung mit ihrem Nennwert.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts.
Die Forderung war trotz ihrer Wertlosigkeit mit dem Nennwert anzusetzen, da für die Bewertung des Betriebsvermögens die Steuerbilanzwerte maßgeblich sind.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Bindung der Erbschaftsteuer an die ertragsteuerlichen Vorschriften bei der Bewertung des Betriebsvermögens.
Es zeigt, dass auch wertlose Forderungen mit dem Nennwert anzusetzen sind, solange die Gesellschaft noch besteht.
Dies kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, obwohl der Erbe tatsächlich keine Bereicherung erlangt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.