Der notarielle Erbscheinsantrag zwecks Nachweis der Rechtsnachfolge

Juni 25, 2024

Der notarielle Erbscheinsantrag zwecks Nachweis der Rechtsnachfolge

Zusammenfassung von RA und Notar Krau


Ein Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, das nachweist, wer Erbe ist und welchen Anteil er am Erbe hat. Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt und dient als offizieller Nachweis gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen.

Wer einen Antrag auf einen Erbschein stellt, nimmt damit die Erbschaft an, einschließlich etwaiger Schulden.


Der Erbschein ist ein offizieller Nachweis der Erbenstellung (§ 2353 BGB), ausgestellt vom Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen (§ 343 FamFG).

Der Nachweis der Erbenstellung ist notwendig, wenn sich Erben gegenüber Dritten, wie Banken oder Behörden, insbesondere dem Grundbuchamt als Rechtsnachfolger des Erblassers ausweisen müssen.

Alternativen zum Erbschein


Vollmacht über den Tod hinaus: Eine zu Lebzeiten erteilte Kontovollmacht kann den Zugang zu Bankkonten auch nach dem Tod des Vollmachtgebers ermöglichen.

Der Bevollmächtigte muss jedoch in Abstimmung mit den anderen Erben handeln, sonst macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig oder gar strafbar.


Andere Nachweise:

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll können ebenfalls die Erbenstellung nachweisen.

Eine Bank darf nicht ausschließlich auf einen Erbschein bestehen, wenn andere Nachweise vorliegen (BGH, 08.10.2013).

Der notarielle Erbscheinsantrag zwecks Nachweis der Rechtsnachfolge

Notwendigkeit eines Erbscheins
Ein Erbschein ist erforderlich, wenn die Erbenstellung nicht anders nachgewiesen werden kann oder Unstimmigkeiten über die Erbenfolge bestehen.

Bei Verfügungen über zum Nachlass gehörende Immobilien muss die Rechtsnachfolge zwingend gegenüber dem Grundbuchamt durch öffentliche Urkunde nachgewiesen werden – also entweder durch notarielle letztwillige Verfügung oder durch den Erbschein.

Wie sieht ein Erbschein aus?
Ein Erbschein enthält Angaben zu den Erben und ihrem Erbteil.

Es gibt Erbscheine für Alleinerben und gemeinschaftliche Erbscheine für Erbengemeinschaften. Einschränkungen wie Testamentsvollstreckung oder Nacherbschaft werden vermerkt, nicht aber Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche.

Beantragung eines Erbscheins


Persönlicher Antrag: Der Antrag muss persönlich beim Notar oder beim Nachlassgericht gestellt werden, in der Regel ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.


Unterlagen: Notwendige Dokumente umfassen den Personalausweis, die Sterbeurkunde, eventuell das Testament, Geburts- und Heiratsurkunden sowie Adressen aller Erben.


Frist und Dauer: Es gibt keine gesetzliche Frist für den Antrag, die Bearbeitungszeit kann variieren, in der Regel jedoch etwa vier Wochen.

Der notarielle Erbscheinsantrag zwecks Nachweis der Rechtsnachfolge

Kosten eines Erbscheins
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind in der Gebührentabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) geregelt. Schulden des Erblassers mindern den Nachlasswert.

Sowohl für die Beurkundung durch den Notar wie durch das Nachlaßgericht gilt gleichermaßen das Gerichts- und Notarkostengesetz.

Fehler im Erbschein
Ein falscher Erbschein muss vom Nachlassgericht eingezogen werden (§ 2361 BGB). Gutgläubige Dritte, die im Vertrauen auf den Erbschein gehandelt haben, sind geschützt (§ 2365 BGB). Der Erbschein dient somit auch dem Schutz von Dritten, die mit dem Erben Geschäfte tätigen.

Europäischer Erbschein
Für Erbschaften, die sich auf mehrere EU-Länder erstrecken (außer Dänemark und Irland), kann ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Dieses Zeugnis ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und wird in beglaubigter Kopie mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ausgestellt.


Erforderliche Dokumente sammeln:

Personalausweis oder Reisepass
Sterbeurkunde des Verstorbenen
Testament oder Erbvertrag im Original (falls vorhanden)
Geburts- und Heiratsurkunden der Erben
Antrag stellen:


Eidesstattliche Versicherung:

Die Antragsteller müssen eidesstattlich versichern, dass die Angaben korrekt sind.


Erbschein ausstellen:

Nach Prüfung stellt das Gericht den Erbschein aus.


Bei Unstimmigkeiten kann die Erteilung des Erbscheins abgelehnt werden, wogegen der Antragsteller Beschwerde einlegen kann.



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