Mein Vater hat meiner Mutter und mir unter anderem ein Grundstück vererbt. Es gab kein Testament. Brauchen wir jetzt für das Grundbuch einen Erbschein?
Ja, in der Regel benötigen Sie einen Erbschein, um im Grundbuch als Erben eingetragen zu werden, wenn kein Testament vorhanden ist.
Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung und gibt Auskunft darüber, wer die Erben sind und in welchem Verhältnis sie erben.
Folgende Schritte sollten Sie beachten:
Wenn alle erforderlichen Schritte durchgeführt sind, wird das Grundbuch entsprechend geändert und Sie sind offiziell als Eigentümer eingetragen.
Es ist auch möglich, dass andere Nachweise der Erbfolge (z.B. ein europäisches Nachlasszeugnis oder notarielle Erbverträge) anerkannt werden, aber dies hängt vom Einzelfall und den spezifischen rechtlichen Regelungen ab.
Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
RA und Notar Krau