Mein Vater hat meiner Mutter und mir unter anderem ein Grundstück vererbt. Es gab kein Testament. Brauchen wir jetzt für das Grundbuch einen Erbschein?

Juli 22, 2024

Mein Vater hat meiner Mutter und mir unter anderem ein Grundstück vererbt. Es gab kein Testament. Brauchen wir jetzt für das Grundbuch einen Erbschein?

Ja, in der Regel benötigen Sie einen Erbschein, um im Grundbuch als Erben eingetragen zu werden, wenn kein Testament vorhanden ist.

Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung und gibt Auskunft darüber, wer die Erben sind und in welchem Verhältnis sie erben.

Folgende Schritte sollten Sie beachten:

  1. Antrag auf Erbschein: Den Erbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Dies ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
  2. Den Erbscheinsantrag können Sie beim Notar Ihres Vertrauens oder beim Nachlassgericht beantragen. Beim Notar bekommen Sie in der Regel schneller einen Termin
  3. Erforderliche Unterlagen: Sie benötigen verschiedene Unterlagen, um den Antrag auf Erbschein zu stellen, unter anderem:
    • Sterbeurkunde des Erblassers
    • Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden)
    • Angaben zu den Erben und deren Erbquoten
  4. Gebühren: Die Beantragung eines Erbscheins ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich geregelt.
  5. Grundbucheintragung: Nach Erhalt des Erbscheins können Sie die Umschreibung im Grundbuch beantragen. Dazu müssen Sie den Erbschein beim Grundbuchamt vorlegen.

Wenn alle erforderlichen Schritte durchgeführt sind, wird das Grundbuch entsprechend geändert und Sie sind offiziell als Eigentümer eingetragen.

Es ist auch möglich, dass andere Nachweise der Erbfolge (z.B. ein europäisches Nachlasszeugnis oder notarielle Erbverträge) anerkannt werden, aber dies hängt vom Einzelfall und den spezifischen rechtlichen Regelungen ab.

Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

RA und Notar Krau

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