OLG Brandenburg 13 WF 53/22 – Sorgerechtsentzug im Erbscheinsverfahren

Februar 15, 2023

OLG Brandenburg 13 WF 53/22 – Sorgerechtsentzug im Erbscheinsverfahren

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernthema:

Sorgerechtsentzug im Erbscheinsverfahren aufgrund eines Interessengegensatzes

Hintergrund:

  • Der Beschwerdeführer ist der Vater eines minderjährigen Kindes, dessen Mutter verstorben ist.
  • Er beantragte einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist.
  • Das Testament der verstorbenen Mutter enthält jedoch auch Zuwendungen an das Kind und eine weitere Tochter, deren Höhe von der Auslegung des Testaments abhängt.
  • Das Familiengericht entzog dem Vater die Vertretungsmacht für das Kind im Erbscheinsverfahren und bestellte einen Ergänzungspfleger, um einen möglichen Interessenkonflikt zu vermeiden.
  • Der Vater legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.

Entscheidungen des Gerichts:

OLG Brandenburg 13 WF 53/22 – Sorgerechtsentzug im Erbscheinsverfahren

  • Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Anordnung der Ergänzungspflegschaft.
  • Es bestätigte das Vorliegen eines Interessenkonflikts zwischen Vater und Kind, da die Höhe ihrer Erbanteile voneinander abhängt.
  • Es stellte jedoch fest, dass eine Entziehung der Vertretungsmacht nur zulässig ist, wenn ein erheblicher Interessengegensatz besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Eltern im Interesse des Kindes handeln.
  • Im vorliegenden Fall geht das Gericht davon aus, dass der Vater trotz des Konflikts im besten Interesse des Kindes handeln wird.
  • Dennoch ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich, da der Vater im Erbscheinsverfahren nicht gleichzeitig seine eigenen Interessen und die möglicherweise abweichenden Interessen seiner Tochter vertreten kann.
  • Die Entscheidung ist verhältnismäßig, da kein milderes Mittel zur Gewährleistung der Interessenwahrung des Kindes im Erbscheinsverfahren ersichtlich ist.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 1909 Abs. 1 S. 1 BGB: Bestellung eines Pflegers bei Verhinderung der Eltern
  • § 1629 Abs. 2 S. 3, § 1796 Abs. 2, 1. Alt. BGB: Entziehung der Vertretungsmacht bei erheblichem Interessengegensatz
  • §§ 58 ff. FamFG i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG: Zulässigkeit der Beschwerde
  • § 20 Abs. 1 FamGKG: Absehen von Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren

OLG Brandenburg 13 WF 53/22 – Sorgerechtsentzug im Erbscheinsverfahren

Fazit:

Die Entscheidung dient dem Schutz des Kindeswohls und gewährleistet eine faire und ausgewogene Berücksichtigung seiner Interessen im Erbscheinsverfahren.

Das Urteil betont die Notwendigkeit einer unabhängigen Interessenvertretung für Minderjährige in Erbscheinsverfahren, wenn ein Interessenkonflikt mit den Eltern besteht.

Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Eltern grundsätzlich im besten Interesse des Kindes handeln wollen, aber aufgrund der Verfahrenssituation ihre eigenen Interessen nicht ausreichend zurückstellen können.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

seal, sealing wax, certificate

OLG Köln 2 Wx 98/24

Dezember 6, 2024
OLG Köln 2 Wx 98/24Beschluss vom 09.07.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Im vorliegenden Fall ging es um die Berichtigung eines Gr…
seal, wax, red

OLG Karlsruhe 19 W 49/24

Dezember 6, 2024
OLG Karlsruhe 19 W 49/24Beschluss vom 18.11.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Vorerben eines Grun…
seal, wax, red

OLG Hamm 10 U 91/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 U 91/23Urteil vom 02.07.2024Grundbuchberichtigung wegen unwirksamer Verfügung des TestamentsvollstreckersRA und Notar Kra…