KG 1 W 268/22
Beschluss vom 13.10.2022
Berichtigung des Grundbuchs,
Rechtskraftvermerk
Kernthema:
Der Beschluss befasst sich mit der Frage, welche Nachweise erforderlich sind, um im Grundbuch die Verfügungsbefugnis
eines Erben trotz angeordneter Testamentsvollstreckung eintragen zu lassen, wenn die Aufgaben des Testamentsvollstreckers beschränkt sind.
Hintergrund:
Ein Erblasser hatte die Beteiligte, eine gemeinnützige Stiftung, als Alleinerbin eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet.
Nach Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig wurde der Testamentsvollstrecker vom Nachlassgericht entlassen, da seine Aufgaben sich auf Verwaltungsbefugnisse nach § 2208 Abs. 2 BGB beschränkten.
Die Stiftung beantragte daraufhin die Berichtigung des Grundbuchs, um als Eigentümerin eingetragen zu werden.
Das Grundbuchamt verlangte die Vorlage eines neuen Testamentsvollstreckerzeugnisses, das die Beschränkung der Testamentsvollstreckung ausweist.
Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Stiftung.
Entscheidung des Gerichts:
Das Kammergericht entschied, dass die Beschwerde der Stiftung teilweise begründet ist.
Zwar ist das Grundbuchamt grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu verlangen, um die Verfügungsbefugnis des Erben zu klären.
In diesem Fall kann der Nachweis der beschränkten Befugnisse des Testamentsvollstreckers aber auch durch andere Mittel erbracht werden,
insbesondere durch den Beschluss des Nachlassgerichts, mit dem das ursprüngliche Testamentsvollstreckerzeugnis eingezogen wurde.
Begründung:
Ergebnis:
Das Grundbuchamt muss die Berichtigung des Grundbuchs vornehmen, wenn die Stiftung den Beschluss des Nachlassgerichts
über die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses in beglaubigter Abschrift und mit Rechtskraftvermerk vorlegt.
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der formalen Anforderungen im Grundbuchverfahren und zeigt auf, dass die Beschränkung der Testamentsvollstreckung
nicht nur durch ein entsprechendes Testamentsvollstreckerzeugnis, sondern auch durch eine rechtskräftige Entscheidung des Nachlassgerichts nachgewiesen werden kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.